„Bereite dich auf die Zinserhöhung vor und prüfe alternative Finanzierungsmöglichkeiten für deine Steuerzahlungen.“
Es ist nicht selten, dass die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen eine enorme finanzielle Belastung darstellt. Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten oder unvorhergesehener Engpässe kann die fristgerechte Zahlung von Steuern und Abgaben zu einer Herausforderung werden. Doch keine Sorge – die Bundesabgabenordnung sieht verschiedene Möglichkeiten vor, dir in solchen Situationen zu helfen.
In diesem Blogbeitrag möchten wir dir einen Überblick über die Optionen der Zahlungserleichterung bei Abgabenschulden geben und zeigen dir wie du diese bestmöglich nutzen kannst. Wir informieren dich auch über wichtige Neuigkeiten, die alle betreffen, die Zahlungserleichterungen bei Abgabenschulden in Anspruch nehmen, denn ab dem 01.07.2024 werden die Finanzamtszinsen für Stundungen und Ratenzahlungen erheblich ansteigen. Diese Änderung betrifft sowohl bereits bestehende als auch neue Anträge. Hier erfährst du alles Wichtige dazu und was du beachten musst.
Stundung und Ratenzahlung
Wenn die sofortige Zahlung der Steuern nicht möglich ist, bietet die Bundesabgabenordnung die Möglichkeit zur Stundung oder Ratenzahlung. Bei der Stundung wird der Zahlungstermin aufgeschoben, während bei der Ratenzahlung der Betrag in Teilbeträgen abgezahlt wird. Um diese Erleichterungen zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Antrag muss rechtzeitig, das heißt bis spätestens zum Fälligkeitstag der Abgabe, eingereicht werden, um Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Verspätete Anträge können diese Folgen nicht mehr verhindern.
Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen
Eine Zahlungserleichterung wird nur bewilligt, wenn die sofortige oder vollständige Zahlung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Sollten keine verfügbaren Mittel vorhanden sein, dann liegt eine solche Härte vor. Oder wenn die sofortige Zahlung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners und seiner Familie gefährden würde.
Die Behörde kann im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie eine Zahlungserleichterung bewilligt wird. Diese muss zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben und den berechtigten Interessen des Antragstellers abwägen. Ein Abstattungsplan sollte im Antrag vorgeschlagen werden, wobei es ratsam ist, etwa ein Drittel der offenen Beträge sofort zu zahlen und den Rest in maximal 12 Monatsraten zu begleichen.
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Selbstbemessungsabgaben und Aussetzung der Einhebung
Für Selbstbemessungsabgaben wie z.B. Umsatzsteuer und Lohnabgaben gelten strengere Maßstäbe, da diese Abgaben von Dritten getragen werden. Zahlungserleichterungen werden hier nur in Ausnahmefällen gewährt. Bei Unstimmigkeiten mit einer Steuervorschreibung kannst du eine Beschwerde einreichen und zeitgleich einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung stellen, um einen Zahlungsaufschub zu bewirken.
Terminverlust
Ein wichtiger Punkt bei bewilligten Zahlungserleichterungen ist der sogenannte Terminverlust. Das bedeutet, dass du fristgerecht die vereinbarten Abgaben bzw. Raten bezahlen musst, denn andernfalls, kann das Finanzamt den gesamten Steuerrückstand sofort fällig stellen. Zudem können bis zu drei Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen folgen.
Es ist daher ratsam, frühzeitig um eine erneute Zahlungserleichterung anzusuchen, falls absehbar ist, dass eine Rate nicht bezahlt werden kann.
COVID-19-Spezialregelungen
Die COVID-19-Pandemie hat zu speziellen Regelungen geführt, die Steuerstundungen und Ratenzahlungen erleichtern. Die Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells ermöglicht es, gestundete Abgaben in zwei Phasen zurückzuzahlen. Die erste Phase dauert 15 Monate und die zweite Phase 21 Monate und endet am 30.06.2024. Während dieser Phasen können die Raten angepasst und neu verteilt werden, um den wirtschaftlichen Herausforderungen besser gerecht zu werden.
Erhöhung der Finanzamtszinsen ab 01.07.2024
Während der Corona-Pandemie wurde der Zinssatz für Finanzamtszinsen auf 2 % über dem Basiszinssatz gesenkt, um den Steuerzahlern finanziell entgegenzukommen.
Diese temporäre Maßnahme endet jedoch am 30.06.2024. Ab dem 01.07.2024 gilt wieder der normale Zinssatz von 4,5 % über dem Basiszinssatz. Der effektive Zinssatz wird somit von derzeit 5,88 % auf 8,38 % ansteigen!
Was bedeutet diese Erhöhung für dich?
Falls du bereits eine Stundung oder Ratenzahlung bewilligt bekommen hast oder planst, einen neuen Antrag zu stellen, werden ab dem 01.07.2024 die höheren Zinsen von 8,38 % p. a. fällig. Es ist wichtig, diese Veränderung bei deiner Finanzplanung zu berücksichtigen.
Finanzamtszinsen sind für Bundesabgaben fällig, wenn diese den Betrag von 50 Euro überschreiten. Dies gilt sowohl für bereits vor dem 01.07.2024 bewilligte Anträge als auch für alle neu eingereichten Anträge.
Fazit
Unter gewissen Voraussetzungen hast du Möglichkeiten, finanzielle Engpässe zu überbrücken und dennoch deinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Stundungen und Ratenzahlungen sind effektive Instrumente, um Liquiditätsengpässe zu bewältigen. Es ist jedoch entscheidend, fristgerecht und unter Einhaltung der formalen Voraussetzungen Anträge zu stellen.
Die Erhöhung der Finanzamtszinsen stellt eine bedeutende Änderung dar, die viele Steuerzahler betrifft. Es ist ratsam, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und gegebenenfalls alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen steuerlichen Berater zu wenden, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Solltest du Unterstützung bei der Finanzierung der Abgabenrückstände benötigen, kannst du gerne bei uns ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren unter diesem Link.