„Das Ziel des Gewinnfreibetrags ist es, die Eigenkapitalbildung und Investitionen in Unternehmen zu fördern.“
Gegen Ende des Jahres hat jede natürliche Person mit betrieblichen Einkünften die Möglichkeit, ihre Steuern zu optimieren und gewisse Investitionen steuermindernd geltend zu machen. In diesem Blogbeitrag werden wir uns genauer mit dem Gewinnfreibetrag auseinandersetzen, seine Bedeutung, wer ihn in Anspruch nehmen kann und wie er funktioniert.
Gewinnfreibetrag: Was ist das?
Der Gewinnfreibetrag ist ein Steuervorteil für Selbstständige als Ausgleich für die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen bei Arbeitnehmern. Der Gewinnfreibetrag besteht aus dem Grundfreibetrag und dem Investitionsfreibetrag.
Wer kann ihn in Anspruch nehmen?
Wie eingangs erwähnt, können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften den Gewinnfreibetrag geltend machen. Folgende Einkünfte sind davon erfasst:
- Gewerbebetrieb
- Selbstständige Arbeit
- Mitunternehmerschaften: z.B. OG, KG
Der Gewinnfreibetrag steht Kapitalgesellschaften nicht zur Verfügung. Bei folgenden Einkünften kann man auch keinen Gewinnfreibetrag geltend machen:
- Vermietung und Verpachtung
- unselbstständige Arbeit
- Kapitalvermögen
- sonstige Einkünfte (§ 29 EStG)
Falls du wissen möchtest wie du für dein Alter am besten vorsorgst, kannst du es hier nachlesen.
Gewinnfreibetrag: Berechnung
Bis zu einem Gewinn von 33.000 EUR steht ein Grundfreibetrag in Höhe von 15% des Gewinnes zur Verfügung, maximal jedoch 4.950 EUR. Hierfür ist keine gesonderte Investition erforderlich. Der Grundfreibetrag kann in einem Veranlagungsjahr mehreren Betrieben des Steuerpflichtigen nur einmal zugewiesen werden, wobei er nach Belieben auf die einzelnen Betriebe aufgeteilt werden kann.
Wenn der Gewinn höher als 33.000 EUR ist, dann kann man den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Voraussetzung dafür ist es im gleichen Kalenderjahr Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder bestimmte Wertpapieren anzuschaffen.
Die Höhe des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages ist gestaffelt und abhängig von der Bemessungsgrundlage:
Gewinne bis zu 33.000* Euro: 15%
33.000 – 178.000 Euro: 13%
Für die nächsten 175.000 Euro: 7%
Für die nächsten 230.000 Euro: 4,5%
*vor dem 1. Jänner 2024 beginnende Wirtschaftsjahre: 30.000 Euro
Bei Gewinnen über 583.000 EUR kann kein Gewinnfreibetrag mehr in Anspruch genommen werden. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt somit 46.400 Euro.
Achtung: Bei Inanspruchnahme einer Pauschalierung kann der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nicht genutzt werden.
Beispiel: Ein Selbstständiger erzielt im Geschäftsjahr 2024 ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro und einen Gewinn von 60.000 Euro
Berechnung des Grundfreibetrags für die ersten 33.000 Euro Gewinn:
Grundfreibetrag = 15% × 33.000 Euro = 4.950 Euro
Berechnung des Investitionsfreibetrags für den verbleibenden Gewinn (60.000 – 33.000 = 27.000 Euro):
Investitionsfreibetrag = 13% × 27.000 Euro = 3.510 Euro
Gesamter Gewinnfreibetrag:
Gewinnfreibetrag = 4.950 Euro + 3.510 Euro = 8.460 Euro
In diesem Beispiel kann der Unternehmer einen Gesamtbetrag von 8.460 Euro als Gewinnfreibetrag geltend machen. Damit hast du eine Einkommenssteuerersparnis von 4.075,48 Euro und kannst dir Wertpapiere steuermindernd in der Höhe von 3.510 Euro anschaffen.
Falls du den Gewinnbetrag und deine Steuerersparnis ausrechnen willst, dann kannst du das unter diesem Link tun.
Gewinnfreibetrag: Was darf angeschafft werden?
Damit man den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen kann, müssen die angeschafften Wirtschaftsgüter bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sein.
- Mindestens 4 Jahre muss die Nutzungsdauer betragen.
- Es können Wirtschaftsgüter nur inländischen Unternehmen zugeordnet werden.
Zu dem Anlagevermögen gehören auch Wertpapiere, die den Anforderungen des §14 Einkommenssteuergesetz (EStG) zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen. Diese müssen ebenfalls mindestens 4 Jahre dem Anlagevermögen gewidmet werden.
Die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags erfolgt in der Steuererklärung. Wertpapiere müssen in einem extra Verzeichnis ausgewiesen werden. Das Finanzamt kann jederzeit verlangen, dass du das Verzeichnis vorlegen musst.
Was darf nicht angeschafft werden?
Es gibt auch Ausnahmen und Einschränkungen, beispielsweise sind Pkws, gebrauchte Wirtschaftsgüter und geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis maximal 1.000 Euro (netto bei Vorsteuerabzug) vom Gewinnfreibetrag ausgenommen.
Es ist wichtig zu wissen, dass bei Investitionen in Verlustjahren keine Begünstigung in Form des Gewinnfreibetrags gewährt wird.
Zeitpunkt der Anschaffung von Wertpapieren
Der genaue Zeitpunkt der Anschaffung ist entscheidend. Laut der Finanzverwaltung gilt der Zeitpunkt als Anschaffung, an dem die Wertpapiere in deinem Depot als zugegangen ausgewiesen werden, unabhängig von Zahlungsflüssen und Kaufaufträgen.
Die Behaltefrist beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet 4 Jahre später. Deshalb ist es wichtig, deine Kaufentscheidung und -beauftragung so zu planen, dass die Gutschrift auf deinem Depot vor dem Jahresende erfolgt.
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Nachversteuerung
Wirtschaftsgüter, welche im Rahmen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrag angeschafft wurden und vor Ablauf der 4 Jahre nicht mehr dem Anlagevermögen gewidmet sind, müssen nachversteuert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.
Auch wenn man einen Betrieb aufgibt, bevor die 4 Jahre vergangen sind, muss man Steuern nachzahlen.
Im Falle der Übertragung eines Betriebs muss der Nachfolger die Steuern nachzahlen, sofern Wirtschaftsgüter mit übertragen werden. In diesem Fall läuft die Behaltefrist bei dem neuen Inhaber weiter.
Fazit
Die Suche nach geeigneten Anlageprodukten, die den Anforderungen des §14 des EStG entsprechen, kann herausfordernd sein. Eine professionelle Beratung ist ratsam, um die Vorteile des Gewinnfreibetrags optimal zu nutzen und dabei die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Gerne unterstützen wir dich dabei die richtigen Wertpapiere auszuwählen, damit du von der Steuerersparnis profitieren kannst. Vereinbare dazu einfach ein kostenloses Erstgespräch unter diesem Link.
Achtung: Wie zuvor beschrieben, muss die Abwicklung der Wertpapiertransaktionen rechtzeitig erfolgen.